"Die Würde des Menschen ist unantastbar." Diese erhabenen Worte prägen seit gut sieben Jahrzehnten den Artikel 1 des GG, des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Die Menschenwürde ist ein Thema, vielmehr eine Verpflichtung, an der sich der Konsens in der westlichen Kultur heute und vielleicht sogar in allen Kulturen überschneidet. Dennoch ist diese Auffassung von der Würde des Menschen im Bezug auf die Grundrechte menschlichen Lebens eigentlich noch recht neu – zumindest gemessen an der großen Bedeutung, die der Begriff Menschenwürde heute hat. Lasst uns einen Blick darauf werfen, was Menschenwürde heute, nach mehr als 70 Jahren Grundgesetz, bedeutet, warum sie manchmal wenig mit würdevollem Verhalten zu tun hat und warum trotzdem nicht jeder Mensch das Gleiche meint, wenn er die Worte Würde, würdevoll oder eines ihrer Synonyme benutzt.
Inhalt:
- Vor dem Staat sind alle gleich – Warum die Würde des Menschen nicht so leicht zu fassen ist
- Würde, würdevolles Verhalten und Menschenwürde
- Ein kurzer Blick in die Geschichte der menschlichen Würde
- Das Grundgesetz und die feierliche Verpflichtung zur würdevollen Behandlung aller Menschen
- Die Würde des Menschen hat kein Ablaufdatum
Vor dem Staat sind alle gleich – Warum die Würde des Menschen nicht so leicht zu fassen ist
Als Lösung auf die philosophischen, juristischen und ethischen Fragen, die sich aus der dunklen Vergangenheit Deutschlands im dritten Reich ergaben, haben sich die Schöpfer des Grundgesetzes zum Ziel gesetzt, die Menschenwürde zu schützen. In einer allgemeinen Erklärung wurde bedächtig festgelegt, dass Menschenwürde als der wichtigste Wert aller Menschen und als Grundpfeiler der Menschenrechte gelten sollte, den es zu schützen gilt. Das mag für einige pathetisch klingen, doch Menschenwürde ist neben Menschenrechten auch heute noch einer der wichtigsten Begriffe unserer Zeit. Denn heute wissen wir, dass Menschenwürde so viel mehr ist als ein Artikel im Grundgesetz oder ein Fachbegriff der Ethik.
Stefanie Menzel beschäftigt sich neben ihrer Arbeit als Heilenergetikerin deshalb auch mit der Würde des Menschen. Ihr geht es dabei um gelebtes würdevolles Verhalten im Alltag. Von zentraler Bedeutung ist ihr der würdevolle Umgang des Einzelnen mit sich selbst und seinem Leben. Wer keine Vorstellung davon hat, weshalb er lebt, was das alles soll, was man 70, 80 oder 90 Jahre lang hier auf der Erde macht, der bekommt schließlich auch keinen Bezug zu der würdevollen Schöpfung und zu der Würde der anderen Geschöpfe, die zur gleichen Zeit am Leben teilnehmen.
Würde, würdevolles Verhalten und Menschenwürde
In der westlichen Gesellschaft ist der Begriff der Menschenwürde ein zentraler Bestandteil der bürgerlichen Rechte. Die Menschenwürde ist unantastbar, über alle Kritik erhaben und von jedem zu achten. Es gilt der kategorische Imperativ der unantastbaren Würde des menschlichen Lebens. Das hat jedoch erstmal nichts mit würdevollem Verhalten zu tun. Vielmehr geht es um ein Recht der Menschen darauf, das eigene Leben im Bezug auf die vollziehende Gewalt des Staates würdevoll leben und, gemessen an der medizinischen Entwicklung, auch würdevoll beenden zu dürfen.
Wir verstehen Menschenwürde als unantastbaren Wert, sie zählt zu den unveräußerbaren Menschenrechten. Es ist ein auch von den Vereinten Nationen feierlich anerkanntes Recht auf eine würdevolle Behandlung durch den Staat, das alle Menschen gleichermaßen teilen. Die im ersten Artikel des GG verankerte Menschenwürde wird somit typischerweise als unantastbare moralische Grundlage der unveräußerlichen Menschenrechte behandelt, wie man unter anderem auch in den Werken von Paul Tiedemann oder Gerald Hüther nachlesen kann. Das war jedoch nicht immer so.
Ein kurzer Blick in die Geschichte der menschlichen Würde
In Europa hatte bis etwa 1850 der Begriff für Würde oder das Adjektiv würdevoll keine gebietende Währung als Bedeutung für den inhärenten Wert des Menschen, geschweige denn für Menschenrechte, Grundrechte, die Verpflichtung des Staates, seine Bürger würdevoll zu behandeln oder gar für eine Art Recht auf würdevolles Sterben. Es gab schlichtweg keine Auffassung von Menschenwürde, die sie mit einer unveräußerlichen Würde der menschlichen Persönlichkeit gleichsetzt. In Deutschland hielt man bis zur Mitte des letzten Jahrhunderts feierlich zurückhaltend an diesem Gedanken, dieser wenig würdevollen Einstellung zum Thema Menschenwürde fest. Lange Zeit war das Adjektiv würdevoll eher ein anderes Wort oder ein Synonym für eine Form der Ungleichheit als für ein menschliches Recht auf eine würdevolle Behandlung. Man benutzte das Adjektiv würdevoll, um einen Menschen zu beschreiben, der einen hohen sozialen Status genoss, der mit majestätischem Adel, Macht, höflichem Verhalten oder Bevorzugung innerhalb der Kirche verbunden war.
Das Grundgesetz und die feierliche Verpflichtung zur würdevollen Behandlung aller Menschen
Dies änderte sich mit der Veröffentlichung des allgemeinen Grundgesetzes, in dem im Rahmen des Artikel 1 und der nachfolgenden Grundrechte erstmals unsere heute auch noch gültige Definition für den Begriff der Menschenwürde gefunden und in geltendes Recht verwandelt wurde. Fortan galt das Prinzip der würdevollen Behandlung aller Menschen, der das Handeln des Staates, die Auffassung von Gerechtigkeit sowie das moralische Handeln bestimmt. Der Bürger galt nicht mehr als bloßes Objekt juristischer oder philosophischer Diskussionen. Der Staat war allein aufgrund von Art. 1 GG von nun an gezwungen, die Freiheit seiner Bürger zu schützen. Das Grundgesetz, die Grundrechte sowie auch andere Bereiche des Rechts wurden – wie die Verfassungen anderer Länder der Welt – im Laufe der Jahre zwar immer wieder an die gesellschaftlichen Veränderungen angepasst. Die würdevolle Behandlung des Menschen zählt jedoch zum absoluten Kern des deutschen Grundgesetzes. Artikel 1 GG ist folglich auch durch eine Ewigkeitsklausel vor Veränderung und Beschränkung geschützt und daher von allen zu achten.
Die Würde des Menschen hat kein Ablaufdatum
Einige Beiträge und Rechte des Grundgesetzes gelten auf unbestimmte Zeit und sind unantastbar, dazu gehört auch und vor allem Artikel 1 zur Menschenwürde. Viele Inhalte des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland sind im Laufe der Zeit detaillierter und wortreicher geworden. Doch es sind die einfachen Grundrechte, die viele nach wie vor ansprechen, wie der über die Unverletzlichkeit der Menschenwürde. Das Grundgesetz genießt zu Recht ein hohes Maß an Vertrauen im deutschen Volk. Es nimmt den Rang einer Verfassung ein und steht andächtig und hoheitsvoll als Beispiel für die wohl wichtigste philosophische Lehre aus der deutschen Vergangenheit: Bürger sollten sich nicht der staatlichen Gewalt unterordnen – es ist der Staat, der für das Volk da ist.